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Konzernverbrechen weltweit bestrafen: Warum wir ein Lieferkettengesetz brauchen

Menschenrechte und Umweltschutz zählen für Konzerne wenig, solange keine Strafen drohen. Um ihre Taten und die ihrer Zulieferer weltweit verfolgen zu können, gibt es nun rechtliche Vorstöße auf UNO- und EU-Ebene, in Deutschland und in Frankreich. Auch in Österreich sammelt die zivilgesellschaftliche Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ jetzt Unterstützung und Unterschriften für ein Lieferkettengesetz.

Von Bettina Rosenberger

Erdöl ist schmutzig. Es gefährdet die Gesundheit der Menschen, zerstört die Natur und führt zu Konflikten. So auch im Nigerdelta in Nigeria. Wegen mangelnder Wartung verloren die dortigen Pipelines mehr als 11 Millionen Barrel Öl. Die Folgen waren verseuchtes Trinkwasser, getötete Fischbestände und unbrauchbare Felder. Tausende Menschen verloren ihre Lebensgrundlage. Die Lebenserwartung ist im Nigerdelta zehn Jahre geringer als im Rest von Nigeria. Für all das muss der niederländisch-britische Ölkonzern Royal Dutch Shell endlich Verantwortung übernehmen.

13 Jahre Kampf für Gerechtigkeit

Die lokale Bevölkerung wehrte sich seit den 1990er Jahren – doch ihr Widerstand wurde stets mit Repression beantwortet. Die nigerianische Militärdiktatur ließ den Bürgerrechtler Ken Saro-Wiwa und acht weitere AktivistInnen 1995 nach einem Schauprozess hinrichten. Im Jahr 2008 entschlossen sich vier Bauern Shell vor einem niederländischen Gericht zu verklagen. Nach mehreren Instanzen wurde das nigerianische Tochterunternehmen von Shell schließlich zu einer Entschädigung für die Umweltschäden verurteilt – im Jänner 2021. Auch wenn der Kampf für Gerechtigkeit 13 Jahre dauerte, gibt das Urteil Hoffnung. Endlich muss ein Unternehmen Verantwortung übernehmen. Das Tochterunternehmen gehört zu 100% Royal Dutch Shell.

Die Täter sind westliche Konzerne

Tagtäglich werden weltweit GewerkschafterInnen verfolgt, Kinder zu ausbeuterischer Arbeit gezwungen und natürliche Ressourcen ausgebeutet. Verantwortlich dafür sind oft westliche Konzerne, ihre Tochterunternehmen oder Zulieferbetriebe. Sie begehen in ärmeren Ländern Taten, die sie zu Hause niemals wagen würden.

Alleine im Jahr 2018 haben europäische Unternehmen 80.000 Tonnen Pestizide exportiert, die in Europa längst verboten sind und auf heimischen Feldern nicht eingesetzt werden dürfen. Ein solches Pestizid ist etwa Paraquat, welches in der EU seit 2007 verboten ist. In Indonesien oder auf den Philippinen wird es weiterhin verwendet, vor allem auf Palmölplantagen. Dort müssen ArbeiterInnen mit dem hochgiftigen Pestizid hantieren – oft ohne ausreichende Schutzkleidung. Zudem verpestet Paraquat die Umwelt. Palmöl befindet sich in jedem zweiten Produkt eines österreichischen Supermarktes. Für unseren Griff in das Supermarktregal bezahlen Menschen anderswo mit ihrer Gesundheit.

Tote für die Gewinne

Wer sich zu Wehr setzt, wird oft bedroht und verfolgt. 212 UmweltschützerInnen wurden 2019 ermordet, also etwa vier pro Woche, zwei Drittel davon in Lateinamerika.

Auch ArbeiterInnen bezahlen für die Gewinne großer Textilkonzerne oft mit ihrem Leben. Der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch im Jahr 2013 führte zu mehr als 1.100 Toten, der Brand der pakistanischen Fabrik Ali Enterprises 2012 zu 258 Toten. Rana Plaza produzierte unter anderem für Benetton und Mango, Ali Enterprises vor allem für KiK. Obwohl beide Fabriken grobe Mängel aufwiesen, waren sie für ihre Sicherheits- und Arbeitsstandards zertifiziert, Rana Plaza durch TÜV Rheinland und Ali Enterprises durch den SA 8000 Standard. Die Zertifikate konnten nicht verhindern, dass Menschen ihr Leben verlieren.

Damit das Zeitalter der einstürzenden und brennenden Textilfabriken endlich beendet wird, braucht es verbindliche Regeln für Unternehmen. Ausbeutung darf in der Textilindustrie kein Leiberl haben.

Freiwilligkeit funktioniert nicht

 Viele dieser Missstände hat Naomi Klein schon vor über zwanzig Jahren in ihrem Buch „ No Logo!“ einem Millionenpublikum nähergebracht. Geändert hat sich seitdem wenig. Freiwillige Standards und andere Formen der Selbstverpflichtungen sind gescheitert. Sie können bis heute nicht verhindern, dass auf westafrikanischen Kakaoplantagen rund 1,5 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen für unsere Schokolade schuften müssen. Kinderhandel ist noch immer eine bittere Realität.

Die skizzierten Beispiele zeigen zudem, wie schwer für Betroffene der Zugang zu Rechtsmitteln ist. Fehlt dieser Zugang zur Gänze, so bleiben Unternehmen straflos. Nur eine zivilrechtliche Haftung, so der Fachjargon, ermöglicht es Betroffenen zu klagen und entschädigt zu werden.

Ein Anlauf zu mehr globaler Gerechtigkeit waren die vor zehn Jahren beschlossenen UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten. Doch wieder ist die Umsetzung freiwillig – und in Österreich bis heute nicht geschehen.

Immer mehr Prozesse für verbindliche Regeln

Verbindlichkeit statt Freiwilligkeit: Das soll das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten bringen, das seit 2015 im Menschenrechtsrat verhandelt wird. Das sogenannte UN-Treaty könnte maßgeblich dazu beitragen, die Straflosigkeit von Unternehmen endlich zu beenden. Der Prozess wird von der Treaty Alliance unterstützt, einem Zusammenschluss von über 600 zivilgesellschaftlichen Organisationen und sozialen Bewegungen aus über 90 Ländern .

Während sich die EU-Delegation im Rahmen der UN-Treaty-Verhandlungen weiterhin in Passivität übt, gibt es jedoch auf nationaler und EU-Ebene Bewegung. In ganz Europa wird derzeit über die globale Verantwortung von Unternehmen diskutiert. In der Schweiz erreichte die Konzernverantwortungsinitiative bei der Volksabstimmung im November 2020 mit 50,7 Prozent die Mehrheit. Allerdings scheiterte das Vorhaben an der fehlenden Mehrheit der Kantone. Die deutsche Regierung präsentierte erst kürzlich ein Lieferkettengesetz. In Frankreich gibt es ein solches Gesetz bereits seit 2017. Ein Lieferkettengesetz muss sektorenübergreifend sein und für die gesamte Lieferkette gelten. Neben der zivilrechtlichen Haftung muss ein wesentliches Herzstück eines Lieferkettengesetzes in der Einführung von sogenannten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bestehen. Diese beginnen mit einer Risikoanalyse, die das Unternehmen vor dem Start einer Aktivität durchführen muss. So kann sichergestellt werden, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden erst gar nicht stattfinden.

Auf EU-Ebene kündigte Justizkommissar Didier Reynders im Vorjahr an, dieses Jahr einen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz vorzulegen. 145.173 Menschen haben die EU-Kommission erst kürzlich dazu aufgefordert dieser Ankündigung auch konkrete Schritte folgen zu lassen. Dahinter steht ein breites Bündnis aus NGOs und Gewerkschaften aus ganz Europa.

Lieferkettengesetz auch in Österreich: Jetzt unterschreiben

Die Beispiele aus der Schweiz und Deutschland zeigen: Zivilgesellschaftlicher Druck wirkt! Das will die Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!” nun auch in Österreich schaffen. Getragen wird sie von NGOs, dem ÖGB und der AK. Gemeinsam fordern sie ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU sowie Unterstützung für das UN-Treaty. Koordiniert wird die Kampagne vom Netzwerk Soziale Verantwortung, das auch im engen Austausch mit der deutschen „Initiative Lieferkettengesetz“ ist.

Mit einer Petition erhöht sie jetzt den Druck auf die österreichische Regierung – und projizierte ihre Forderung anlässlich des Welttags für soziale Gerechtigkeit, der am 20. Februar stattfand, auf die Fassade des Justizministeriums. Solidarität kennt keine Grenzen!


Die Petition der Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ könnt ihr hier unterschreiben.

Bettina Rosenberger koordiniert die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ und ist Geschäftsführerin des Netzwerks Soziale Verantwortung (NeSoVe).

Dieser Beitrag ist zuerst auf mosaik-blog.at erschienen.

Titelbild: Alexander Kliem auf Pixabay 

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