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Teuerung frisst Weihnachtsgeld

Forderungen nach saftigen Lohnerhöhungen sind angesichts der starken Inflation durchaus berechtigt, meint Josef Stingl im Kommentar. Denn ein deutlicher Kaufkraftverlust hilft niemandem.

Die Inflationsrate steigt und steigt. Lag sie im Februar bei 5,9 Prozent, waren es im März 6,8 Prozent und im April gar 7,2 Prozent. Und ist noch nicht das Ende, denn im Mai wird erst die sechsprozentige Erhöhung der Richtwertmieten schlagend.

Ohne Schwarzmalen zu wollen, ein Teuerungsjahres-Durchschnitt um die sieben Prozent sind nicht unmöglich. Sieben Prozent Teuerungrate heißt aber im Umkehrschluss auch, dass heuer unsere Einkommen, Löhne und Gehälter im gleichen Ausmaß weniger Wert werden. Das nicht nur einmal, sondern Monat für Monat.

Wir haben mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld vierzehn Monatsbezüge. Diese mal den sieben Prozent der Teuerung ergibt am Jahresende einen Gesamtteuerungsverlust eines Monatslohnes. Anders gesagt: Unsere Inflationsvorleistung frisst von einer KV-Lohnrunde bis zur nächsten heuer unser Weihnachtsgeld auf.

Jammern, jammern und nochmals jammern, das gehört seitens der Unternehmen bei den Lohn- und Gehaltsverhandlungen dazu, egal ob hohe oder etwas weniger hohe Profite eingefahren werden. Heuer lautet der Schmäh, dass eine hohe Inflationsabgeltung die Lohn-Preis-Spirale antreibt. Aber gab es schon einmal eine KV-Lohnrunde vor einem Inflationsanstieg?

Daher: Aus mit der noblen Zurückhaltung, auch zweistellige Lohnerhöhungsforderungen sind bei der hohen Inflation und dem Produktivitätsschub der letzten Jahre durchaus berechtigt. Alles andere wäre ein deutlicher Kaufkraftverlust und der tut á la long nicht nur uns, sondern auch der Wirtschaft nicht gut.


Dieser Beitrag erschien auch auf dem Blog unseres Autors: stingls-blog.news

Titelbild: Sara Kurfeß auf Unsplash

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