Einschüchterungsklagen gefährden eine vielfältige und demokratische Zivilgesellschaft
In Österreich werden sogenannte SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) – auf Deutsch: Einschüchterungsklagen – in den vergangenen Monaten verstärkt diskutiert. Jüngster Auslöser ist ein anwaltliches Schreiben der Stadt Wien an Umweltaktivist*innen und Wissenschafter*innen, die sich für einen Baustopp der Stadtstraße Aspern einsetzen. Aus diesem Anlass lässt Diskurs. Das Wissenschaftsnetz Expert*innen aus der Rechtswissenschaft und der Soziologie zu Wort kommen. Sie erläutern, warum solche Klagen verwendet werden, wie sie funktionieren und was ihr Einsatz für zivilgesellschaftliches Engagement bedeutet:
Mitte Dezember wurden rund 50 Personen und zivilgesellschaftlichen Organisationen per anwaltlichem Schreiben im Auftrag der Stadt Wien Schadenersatzklagen angedroht. Das Schreiben erging an Aktivist*innen, die direkt bei der geplanten Baustelle protestieren, an Wissenschafter*innen, die sich in ihrer Forschung aus klimaschutzrelevanten Gründen gegen den Bau der mehrspurigen Stadtstraße und für ein alternatives Verkehrskonzept in der Donaustadt aussprechen, sowie an Organisationen und (auch minderjährige) Personen, denen aufgrund von Social Media Postings oder anderen öffentlichen Meinungsbekundungen „mentale Unterstützung“ des Protests vorgeworfen wird.
Eine solche angedrohte Klage wird in der juristischen und soziologischen Forschung als Strategic Lawsuit Against Public Participation (SLAPP) – oder auf Deutsch: Einschüchterungsklage – bezeichnet. Die Juristen und Mitherausgeber der Fachzeitschrift juridikum, Maximilian Blaßnig und Paul Hahnenkamp, erklären, wie Einschüchterungsklagen funktionieren: „Die Kläger*innen, oft ökonomisch mächtige Private, staatliche Stellen oder ihnen nahestehende Akteur*innen, verfolgen bei Einschüchterungsklagen nicht primäre Rechtsschutzbedürfnisse. Es geht ihnen nicht unbedingt darum, vor Gericht zu gewinnen. In vielen Fällen ist der vorgebrachte Anspruch auch nur schwach begründet. SLAPPs zielen darauf, die mediale Berichterstattung zur eigenen Person oder zu einem Thema zu unterbinden und öffentliche Stimmen verstummen zu lassen.“ Paul Hahnenkamp ergänzt: „Die Beklagten sind in der Regel Journalist*innen oder Medienplattformen, NGOs oder auch Personen, die sich in der Öffentlichkeit für ein bestimmtes Thema engagieren. Obwohl es für die Beklagten meistens gute Aussichten auf einen Erfolg im Rechtsverfahren gibt, führen Klagen zu einem hohen Zeitaufwand für die Betroffenen und sie bergen auch ein nicht kalkulierbares Kostenrisiko für Vertretung und anfallende Rechtsgebühren. Im schlimmsten Fall kann ein verlorener Rechtsstreit für die Beklagten den finanziellen Ruin bedeuten; dieses Risiko besteht auf der Klagsseite von Konzernen und staatlichen Stellen nicht. Das ungleiche finanzielle Kräfteverhältnis übersetzt sich hier ins Recht.“
Besonders prekär ist, dass die gegenwärtigen Klagsdrohungen sich auch an Wissenschafter*innen richten, die nicht aktiv an den Protesten teilgenommen haben, sondern die ihre Expertise öffentlich zur Verfügung stellen.
Die Folgen einer Einschüchterungsklage beschränken sich nicht auf die betroffenen Personen. „Ein juristisches Vorgehen gegen kritische Berichterstattung erzeugt eine abschreckende Wirkung, den sogenannten chilling effect. Wenn Journalist*innen, NGOs oder sonstige Privatpersonen mit Klagen rechnen müssen, sobald sie an der öffentlichen Debatte teilnehmen, scheuen sie vielleicht überhaupt die öffentliche Positionierung“, stellt Maximilian Blaßnig klar. Ruth Simsa, Soziologin und Zivilgesellschaftsforscherin an der Wirtschaftsuniversität Wien, fasst die demokratiepolitische Problematik solcher Klagen zusammen: „SLAPP-Klagen zielen darauf hin, die kritische Zivilgesellschaft mundtot zu machen, da die Risiken des Engagements für einzelne Personen oder NGOs erhöht werden. Kritik soll also im Keim erstickt werden.“
„In der Zivilgesellschaftsforschung“, so Simsa weiter, „kennen wir SLAPP-Klagen traditionell von autoritären Regierungen. Diese Strategie, sowie andere Versuche, die Zivilgesellschaft einzuschränken, werden aber auch zunehmend in gut entwickelten Demokratien beobachtet, sie deuten auf eine schleichende Aushöhlung demokratischer Standards hin.“
In Österreich bauen die Einschüchterungsklagen in vielen Fällen auf Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüchen auf. Neben der Einschüchterung verfolgen SLAPPs eine zweite Strategie: „Wird ein Rechtsstreit eingeleitet, stehen plötzlich juristische Fragestellungen im Vordergrund. Das ursprüngliche Thema der journalistischen Berichterstattung oder politischen Auseinandersetzung rückt in den Hintergrund. Die politische Arena wird mit der rechtlichen getauscht, aus den Aufdecker*innen und Kritiker*innen werden Beklagte,“ ergänzt Hahnenkamp.
Im österreichischen Rechtsdiskurs sind SLAPPs bisher kaum erörtert worden. In den USA gibt es seit Jahrzehnten eine öffentliche Debatte über die schädlichen Auswirkungen von Einschüchterungsklagen für Demokratie und Meinungsbildung. Grundrechtlich bewegt sich die Diskussion um Einschüchterungsklagen in einem Spannungsverhältnis. Fragen der Meinungsfreiheit und Medienvielfalt werden aufgeworfen. Allerdings müssen auch der Persönlichkeitsschutz der Kläger*innen und deren Recht auf Zugang zu einem Gericht gewahrt werden. Schließlich gilt es auch den sogenannten Grundsatz auf Waffengleichheit zu beachten. Die jüngsten Diskussionen um Einschüchterungsklagen legen nahe, dass auf diesem Konfliktfeld Schieflagen bestehen. Die Europäische Union unternimmt nun erste Vorstöße, um SLAPPs zukünftig vorzubeugen.
„Auch für Österreich wäre auszuloten, inwiefern die bestehenden verfahrensrechtlichen Gesetze den grundrechtlichen Verpflichtungen gerecht werden und welcher Regelungen es gegenüber Einschüchterungsklagen bedarf. Einen Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit und Medienvielfalt, Persönlichkeitsschutz und Zugang zum Recht zu finden, ist kein leichtes Unterfangen. Die zunehmende Übersetzung von politisch-ökonomischer Macht in Rechtsklagen zur Einschränkung von Öffentlichkeit wird eine demokratische und vielfältige Zivilgesellschaft jedoch nicht tatenlos hinnehmen können“, fasst Blaßnig zusammen.
Zu den Expert*innen (in alphabetischer Reihenfolge):
- Mag. Maximilian Blaßnig BA ist Jurist und Mitherausgeber des juridikum – zeitschrift für kritik ǀ recht ǀ gesellschaft. Derzeit ist er Doktorand an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und forscht zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Zuvor arbeitete er als Projektmitarbeiter bei der zivilgesellschaftlichen Initiative „Respekt.net“ und beschäftigte sich dort mit österreichischem und europäischem Parlamentarismus und den Voraussetzungen demokratischer Öffentlichkeit.
- Dr. Paul Hahnenkamp BA ist Jurist und Mitherausgeber des juridikum – zeitschrift für kritik ǀ recht ǀ gesellschaft. Er arbeitete 5 Jahre am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien und ist nun Postdoctoral Fellow der Ars Iuris Vienna Doctoral School. In seiner Forschung beschäftigt er sich mit aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen sowie völkerrechts- und verfassungsgeschichtlichen Fragestellungen.
- Univ.-Prof. Dr.in Ruth Simsa ist Professorin am Institut für Soziologie und Empirische Sozialforschung der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie forscht Schwerpunktmäßig zu Zivilgesellschaft und Nonprofit-Organisationen.
Titelbild: Gericht (pixabay.com; public domain)