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Erst der Bürger, dann der Gläubige

Wir leben in keinem Gottes-Staat, sondern in einem Verfassungs-Staat. Es herrscht Glaubensfreiheit. Alle dürfen glauben, niemand muss. Gläubige, Andersgläubige und Ungläubige müssen miteinander auskommen. Der Staat selbst aber muss gottlos sein ­– ­­meint Helmut Ortner.

Warum ich nicht an Gott glaube? Aus vielerlei Gründen. Ich lasse hier mal alles beiseite, was man Religionen und ihren irdischen Machtzentren vorwerfen kann: von der christlichen Inquisition bis zum islamischen Fundamentalismus – um nur zwei Irrläufer herauszugreifen. Religionen sind Menschenwerk – immer unvollkommen. Das aber genügt nicht zur Rechtfertigung des Atheismus, in dessen Namen auch Verbrechen begangen wurden. Nicht Glaube oder Unglaube führt zu Verbrechen, sondern Fanatismus.

Sagen wir es so: Ich bin ein überzeugter Gegner der Kirche, des Klerus, der Religions-Fundamentalisten, ein undogmatischer Atheist. Ich selbst glaube, dass es Gott nicht gibt. Beweisen kann ich es nicht. Man könnte mir entgegenhalten, ich sei kein Atheist, sondern Agnostiker. Das verdient ein paar Worte der Erläuterung: Atheisten und Agnostiker haben einiges gemeinsam – weshalb sie auch häufig verwechselt werden: sie glauben nicht an Gott. Der Atheist glaubt, dass Gott nicht existiert. Der Agnostiker indes legt sich hier nicht fest, sondern lässt die Frage offen. Oder anders: Wenn jemand behauptet: Ich weiß, dass es Gott nicht gibt, ist er kein Atheist, sondern ein Dummkopf. Und genauso verhält es sich meiner Ansicht nach, wenn einer sagt: Ich weiß, dass es Gott gibt. Auch er ist ein Dummkopf, ­– einer der Glauben für Wissen hält. Und wenn einer sagt: Ich bin davon überzeugt, dass Gott nicht existiert, ist auch der ein Dummkopf, weil er Überzeugung mit Wissen verwechselt. Glaube und Unglaube müssen in Demokratien miteinander auskommen. Und das ist gut so. Die Einzigen, die das stört, sind Eiferer und Fanatiker.

Dass Religionen die Welt zu einem besseren Ort gemacht haben, wird niemand behaupten. Heilige Krieger aller Denominationen berufen sich auf ihre jeweilige Religion, um Andersgläubige und -denkende zu verfolgen, auch umzubringen. Die meisten Religionen propagieren zwar ein friedliches Miteinander, aber die wenigsten wirken sich dabei friedensstiftend aus. Tatsächlich tobt der Kampf zwischen Frommen und Ungläubigen, aber auch zwischen Gläubigen und Andersgläubigen. Tatsache ist: Es gibt eine anhaltende Spannung zwischen Religion und Moderne.

Émile Durkheim ging davon aus, dass die Religion in modernen Gesellschaften ihre dominante Rolle verliert und keine verbindliche Welt- und Sinnstiftung mehr anzubieten vermag; sie verliere ihre Deutungshoheit, aber würde nicht verschwinden. Durkheim hat recht behalten. Religion und Moderne, das ist bis heute ein schwieriges Verhältnis. Denn anders als die soziologischen Klassiker meinten, ist die Macht der Religion und ihrer Institutionen in der postmodernen Gesellschaft zwar eingeschränkt, aber keineswegs gebrochen. In den Sozialwissenschaften heute wird viel weniger von Säkularisierung als vielmehr von einer »Renaissance der Religionen« gesprochen.

Gleichwohl: Der politische Bedeutungsverlust von Religion und Kirche ist vor allem in West-Europa evident. Für Deutschland gilt: Kirchlich gebundene und organisierte Gläubigkeit schwindet, das belegen jedenfalls rückläufige Mitgliederzahlen. Das mag mit aktuellen Skandalen zu tun haben (Missbrauchs-Skandalen, Finanz-Skandalen), sicher aber auch mit einem Gesellschafts- und Menschenbild, das keine Bindekraft mehr aktiviert.

Auch wenn konservative Stimmen eine neue »Sehnsucht nach Gott« (so der Titel Neuerscheinung des Publizisten Wolfram Weimer) festgestellt haben wollen und schon einen Übergang vom postmodernen zum neo-religiösen Zeitalter prognostizieren –  die Realität sieht freilich anders aus. Die großen Kirchen verlieren überall in Europa dramatisch an Mitgliedern. Allein  in Deutschland sind im vergangenen Jahr etwa die 440 000 Menschen ausgetreten. Bei den Katholiken kehrten 221 000 Menschen der Kirche den Rücken, bei den Protestanten waren es etwa 220 000 Menschen. Nun fällt nicht jeder, der das »Haus Kirche« verlässt, gleich von Gott und Glauben ab. Eines aber wird deutlich: das Vertrauen in das irdische Bodenpersonal bröckelt rasant.

Die Vertrauenskrise dürfte sich vor allem wegen der stockenden Aufarbeitung von Missbrauchsskandalen weiter fortsetzen. Im Erzbistum Köln etwa führte der Umgang mit den Missbrauchsfälle zu einer Welle von Kirchenaustritten. Wochenlang gab es wegen Überlastung der Ämter Anfang dieses Jahres keine Termine mehr.

Der Rechtstaat muss gottlos sein

Unser Grundgesetz kennt – anders als die Weimarer Verfassung – ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, das nicht durch allgemeine Gesetze beschränkt werden kann, aber sich auch gegen diese wenden lässt. War der Gläubige zu allererst Bürger, so weicht das Grundgesetz von dieser »republikanischen« Sicht ab. Deutschland ist ein säkularer Verfassungsstaat, dennoch kann eine religiöse Gemeinschaft oder ein Einzelner Sonderrechte beanspruchen. Was Religion ist und wie sie praktiziert wird, liegt nach Auffassung des Gesetzgebers in der Definitions-Hoheit der Religionsgemeinschaften. Man kann dieses expansive Verständnis von Religionsfreiheit – das einerseits die Standards unseres liberalen Verfassungssystems in Anspruch nimmt , andererseits auf Sonderrechten pocht – als Ausdruck einer fortschreitenden Aufweichung des staatlichen Neutralitätsbegriffs sehen.

Gilt etwa eine rituelle Genitalbeschneidung bei Jungen als rechtmäßige Körperverletzung? Am 7. Mai 2012 hatte das Kölner Landgericht über einen operativen Notfall zu urteilen, bei der  nach der Beschneidung in Folge von Nachblutungen zu Komplikationen gekommen war. Nüchtern stellten der Richter festgestellt: „Die operative Entfernung der Penisvorhaut des minderjährigen Patienten hatte ohne medizinische Notwendigkeit stattgefunden.“ Und weil die Amputation eines gesunden Körperteils zwingend der Aufklärung und schriftlichen Einwilligung des Patienten bedarf, der in diesem Fall nicht einwilligungsfähig war, warf die Staatsanwaltschaft dem Arzt vor, „eine andere Person mittels eines gefährlichen Werkzeugs körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben.“ Oder deutlicher: das Kölner Landgericht bezeichnete die rituelle Beschneidung als Körperverletzung.

Ein Sturm der Entrüstung brach los – und die  brisante Frage: Was wird in Deutschland höher bewertet – das Recht männlicher Kinder, die religiöse Eltern haben, auf körperliche Unversehrtheit oder das Recht religiöser Eltern, ihre Rituale auf ihre Söhne zu übertragen, auch wenn dies einen schmerzhaften Eingriff zur Folge hat. Kindeswohl contra Religionsfreiheit? Diese sahen die religiösen Eltern mit dem Kölner Urteilspruch in Gefahr und sie bekamen lautstarke Unterstützung von Seiten ihrer offiziellen Religions-Funktionäre – unisono, ob vom Zentralrat der Juden, moslemischen Gemeinden, Deutschen Bischöfen. Sie werteten das Urteil als Angriff auf die Ausübung ihres Glaubens. Sie behaupteten, die ganze Welt akzeptiere die Beschneidungspraxis – nur die Deutschen nicht. Wer sich für das Kindeswohl einsetzte, galt schnell als Antisemit. Auch wenn es hier nicht um generelles Beschneidungsverbot, sondern um ein Verbot der Zwangsbeschneidung an Minderjährigen ging – in den Gottes-Communities rumorte es kräftig. Wie aber nun wurde entschieden, an der Schnittstelle zwischen Religion und dem Rechtsstaat?

Der Deutsche Bundestag beschloss im Rekordtempo auf Initiative der Bundesregierung (und mit Mehrheit) das »Gesetz über den Umgang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes« und damit wurden die rituelle Beschneidungen legalisiert. Und so sind hierzulande nur Mädchen vor rituellen Genitalbeschneidungen geschützt, Jungen darf aus religiösen Gründen weiterhin straffrei die Vorhaut amputiert werden, auch wenn die ausführenden Ärzte keine Ärzte sind, sondern von Religionsgemeinschaften dazu ausgebildet sind. In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die 1992 in Deutschland in Kraft trat, heißt es im Artikel 19, »die Staaten treffen alle Maßnahmen, um Kinder vor jeglicher Form von Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung zu schützen«, die schmerzhaften Beschneidungen scheinen hier ausgenommen zu sein.

Säkulare Grundsätze verteidigen!

Die Frage drängt sich auf: Wie säkular soll, ja muss die deutsche Justiz sein? Wie viele religiöse Symbole verträgt die dritte Gewalt in einer multireligiösen Gesellschaft? Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang zum Urteil zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen bereits 2003 angemahnt, die »Pflicht des Staates zu weltanschaulich-religiöser Neutralität« strenger zu handhaben, um Konflikte zwischen Religionen zu vermeiden.

Für Richterinnen oder Staatsanwältinnen ist die Rechtslage eindeutig: Landesgesetze wie das Berliner Neutralitätsgesetz schreiben vor, keine »sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole zu tragen«. In Hessen ist Musliminnen während der Referendarzeit das Tragen von Kopftüchern innerhalb von Dienstgebäuden untersagt, bei Schöffinnen mit Kopftuch zeigt sich die Justiz mal tolerant, mal ablehnend. Die Justiz reagiert eher hilf- und orientierungslos. Zwei Wege sind möglich: »Einübung in die Toleranz«, etwa das Aufeinandertreffen im Gerichtssaal eines jüdischen Angeklagten mit Kippa, der vor einer muslimischen Schöffin mit Kopftuch steht – unter einem christlichen Kreuz. Oder aber, wie im laizistischen Frankreich, das Verbot jeglicher religiöser Symbolik im Gerichtssaal – selbstredend auch Verzicht auf das obligate Kruzifix an der Wand.

Im öffentlichen Streit wird hier vor allem von Seiten konservativer Parteien oft und gerne auf »das christliche Abendland« verwiesen,  gewissermaßen als Pauschal-Legitimation für die Dominanz der christlichen Kirchen im öffentlichen Raum. Niemand kann die Prägung unserer Kultur durch das Christliche ignorieren, aber gab es nicht lange vor der christlich-abendländischen Imprägnierung (mit all ihren Wirrungen und Barbareien) nicht auch schon die prägenden Philosophen? Staatskunde, Humanismus, Sinnstiftung – bis heute haben ihre Fragen, ihre Gedanken, ihre Leitideen für unser Leben und Zusammenleben Relevanz. Und was die elementaren Bürgerrechte betrifft – von Meinungsfreiheit bis Frauenrechten – kurz das, was heute Staat und Staatsbürger ausmacht, sie alle wurden gegen die Religionen und ihre irdischen Verwalter erkämpft. Also: Warum eigentlich kein Philosophie-Unterricht statt Religions-Unterricht in unseren Schulen?

Fest steht: Die integrationsbedingte Pluralisierung der religiösen Geographie hat die bewährte, traditionelle Arbeitsteilung zwischen Kirche und Staat in Schieflage gebracht. Der Staat ist gefordert, sich gewissermaßen religionspolitisch neu zu orientieren. Was fehlt, ist ein Kompass dafür, wie das Neutralitätsgebot des deutschen Staates angesichts wachsender kultureller, ethnischer und religiöser Vielfalt am besten zu schützen ist. Es gilt, die Grundsätze des säkularen Staates zu verteidigen.

Erst der Bürger, dann der Gläubige

Ob im Gerichtssaal oder im Klassenzimmer: es geht nicht um die Austreibung Gottes aus der Welt. Glaubens- und Religionsfreiheit ist Menschenrecht. Im Gegenteil: Demokratische Staaten garantieren religiösen Gruppen, Gemeinschaften oder Kirchen, dass sie frei agieren können, soweit sie nicht die Freiheiten anderer gefährden oder die Gesetze verletzen. Aber wir hätten keinerlei Einwände, wenn das Neutralitätsgebot endlich Anwendung fände und der Einfluss der Religionen – hierzulande vor allem der der beiden großen christlichen Konfessionen – eingeschränkt und zurückgedrängt würde, inklusive aller Privilegien und Ressourcen, Subventionen und Ordnungsfelder. Und der Gottesbezug in der Präambel unseres Grundgesetzes? Auch der darf gerne gestrichen werden. Unser Grundgesetz sollte gottlos sein. Ob moslemische Gottes-Fanatiker, christliche Fundamentalisten, ob Hardliner des Vatikans oder alt-testamentarische Rabbiner – sie alle müssen zur Kenntnis nehmen: Wir leben in einem säkularen Verfassungs-Staat, alle Bürger dürfen ihren Gott, auch ihre Götter haben, der Staat aber muss in einer modernen Grundrechts-Demokratie gottlos sein. Es geht darum, die Errungenschaften der Aufklärung zu verteidigen, damit Gott nicht in die Politik zurückkehrt. Der Staat vor der Religion, der Bürger vor dem Gläubigen.


Helmut Ortner ist Herausgeber des viel diskutierten Sammelbandes »EXIT – Warum wir weniger Religion brauchen« (Nomen Verlag) mit Beiträgen von Hamed Abdel-Samad, Michael Schmidt-Salomon,  Andreas Altmann, Richards Dawkins u.v.a.

Titelbild: John Canada on Unsplash

Dieser Beitrag erschien zuerst auf pressenza.com, Kooperationspartner von Unsere Zeitung.

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