Peru: Ley APCI gefährdet NGO-Arbeit
Die Unterzeichnung der Ley APCI gefährdet das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Das neue Gesetz schränkt den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft ein und begrenzt die Möglichkeiten der Menschen, ihre Rechte zu verteidigen.
Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten der peruanischen Gesellschaft für Umweltrecht (SPDA). In seiner Auswertung beschreibt der Verband die Auswirkungen dieser Gesetzesinitiative und zeigt ihre Widersprüche zu internationalen Menschenrechtsstandards auf. Die SPDA spricht von Verfassungswidrigkeit der Initiative und einem Risiko für die Demokratie.
Was besagt die Gesetzesinitiative?
Am 12. März 2025 wurde die Änderung des Gesetzes zur Gründung der peruanischen Agentur für internationale Zusammenarbeit (APCI) vom Kongress gebilligt. Mit dem Argument, die Kontrolle zu stärken und mehr Transparenz bei der Verwendung der Mittel für die internationale Zusammenarbeit zu gewährleisten, werden so die Macht und wirtschaftliche Auswirkungen der Aktionsrahmen der Zivilgesellschaft beschränkt. Vor allem werde der Mittelzufluss in der Entwicklungszusammenarbeit und der Förderung des sozialen Wohlstands erheblich beschränkt, so die SPDA. Gegen mehr Kontrolle und Transparenz sei im Prinzip nichts einzuwenden, doch durch die Beschränkung der finanziellen Mittel werde die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen vor allem geschwächt, so die Kritik des SPDA. „Betroffen sind Organisationen, die in Schlüsselbereichen des Landes tätig sind, für die Grundrechte der Menschen eintreten und dort ansetzen, wo der Staat seine Fürsorgepflicht vernachlässigt, zum Beispiel bei so wesentlichen gesellschaftlichen Dienstleistungen wie rechtlicher Unterstützung und Schutz der persönlichen Rechte. Die Diskussion um die Gesetzesvorlage spiegelt die politische Polarisierung des Landes. Verschiedene Sektoren hatten Initiativen angeschoben, um die Arbeit von Einrichtungen einzuschränken, die in der Vergangenheit eine grundlegende Rolle beim Zugang zur Justiz für gefährdete Bevölkerungsgruppen, bei der Bekämpfung von Korruption und bei der Förderung der Transparenz der Regierung gespielt haben“, so die SPDA weiter. Zusammen mit zahlreichen Organisationen der Zivilgesellschaft fordert sie die Exekutive des Landes auf, „die rechtlichen Maßgaben einzuhalten, um sicherzustellen, dass die Grundfreiheiten im Land respektiert werden“.
Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz?
Nach Ansicht der SPDA hat das vom Plenum des Kongresses verabschiedete Gesetz folgende Auswirkungen:
1. Organisationen der Zivilgesellschaft verlieren ihre Unabhängigkeit.
Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die Organisationen ihre Pläne, Programme, Projekte oder Aktivitäten vorab von der Agentur für internationale Zusammenarbeit genehmigen lassen muss. Dies kommt einer direkten staatlichen Einmischung in die Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen gleich und bedeutet einen Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit, die die Verfassung allen Peruaner*innen garantiert.
2. Internationale Gelder können nicht für die Verteidigung der Menschenrechte verwendet werden.
Einzelpersonen oder Vereinigungen können nicht mehr wie bisher ihr Recht einklagen. Das neue Gesetz stellt die Verwendung internationaler Finanzmittel für Klagen gegen den Staat unter Strafe. Damit wird die historische Rolle vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der direkten oder indirekten Verteidigung der Grundrechte eingeschränkt, insbesondere in Fällen, in denen der Staat selbst offen gegen die Menschenrechte verstoßen hat. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen bieten den schwächsten Bevölkerungsgruppen technische und rechtliche Unterstützung in wichtigen Fragen an; dazu zählen unter anderem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit, Gesundheit, Leben und das Recht auf eine saubere und sichere Umwelt. Es wird also nicht nur die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen in unserem Land eingeschränkt, sondern auch der Zugang zur Justiz für die am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen. Wie die SPDA betont, haben viele schutzbedürftige Gemeinschaften und Bevölkerungsgruppen nicht immer die Möglichkeit, eine angemessene, fachkundige und kostenlose Rechtsberatung wahrzunehmen. Ohne einen entsprechenden Zugang zu rechtsstaatlichen Instrumenten und Mechanismen wird der Staat Straflosigkeit und systematischen Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten.
3. Die APCI legt fest, wann eine Aktivität gegen die öffentliche Ordnung verstößt
Die APCI soll künftig darüber bestimmen, ob eine im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit durchgeführte Aktion eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung darstellt. Es liegt somit in ihrem Ermessen, welche Aktivitäten als Gefährdung der öffentlichen Ordnung angesehen werden, ohne dass objektive Kriterien oder Kontrollmechanismen festgelegt werden. Im Text der verabschiedeten Vorschrift heißt es: „Unter anderem stellt die Finanzierung von Wahlaktivitäten, die gegen die Wahlrechtsordnung und das Parteiengesetz verstoßen, eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung dar“. Die APCI kann somit ohne klare rechtliche Einschränkungen entscheiden, was die öffentlichen Ordnung beeinträchtigt, und anhand ihrer willkürlichen Auslegungen von ihren Ermessensspielräumen und ihrer Sanktionsbefugnis Gebrauch machen. Überwachung und Kontrolle von Behörden sind wesentlicher Bestandteil eines demokratischen Systems; es ist daher nicht hinnehmbar, dass eine Verwaltungsbehörde die Macht hat, nach eigenen Ermessenskriterien und ohne klare Vorgaben die Arbeit von Organisationen einzuschränken oder zu sanktionieren. Statt Transparenz und Kontrolle zu stärken, öffnet die neue Regelung willkürlichen Einschränkungen Tür und Tor und gefährdet die in der Verfassung anerkannten Grundrechte.
4. Überzogene Sanktionen
Das Gesetz sieht vor, dass NGOs als Sanktion ihre APCI-Registrierung verlieren können, was faktisch Auflösung per Verwaltungsbeschluss bedeuten würde. Ohne Registrierung wäre sie von Mitteln der internationalen technischen Zusammenarbeit abgeschnitten und müsste ihre Arbeit einstellen. Diese Sanktion wurde bereits 2007 in das APCI-Gesetz aufgenommen, vom Verfassungsgericht jedoch für verfassungswidrig erklärt. Diese Sanktion widerspricht dem Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit: Dieses verbietet ausdrücklich die Auflösung einer Vereinigung durch einen Verwaltungsbeschluss.
Dieser Beitrag erschien am 22.03.2025 auf npla.de/poonal, lizensiert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international. Übersetzung: Annette Brox
Titelbild: Das Kongressgebäude in Lima / Foto: Felipe Restrpo Acosta via wikimedia
CC BY-SA 4.0
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