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Vor 90 Jahren: Gleichschaltung der Presse durch das NS-Regime

Heute vor 90 Jahren, am 4. Oktober 1933, wurde das sogenannte „Schriftleitergesetz“ verabschiedet. Es war eines der zentralen Instrumente zur Gleichschaltung der Presse in Nazi-Deutschland.

Mit dem Gesetz wurden die rechtlichen Grundlagen für die Kontrolle der Presseinhalte geschaffen und es wurde festgelegt, welche Personen unter welchen Voraussetzungen als „Schriftleiter“ (Journalist*innen) arbeiten durften.

Neben dem Mindestalter von 21 Jahren, einer einjährigen Berufserfahrung und einem mehrmonatigem Lehrgang mit anschließender Prüfung war auch ein Ariernachweis vonnöten, womit beispielsweise Menschen jüdischen Glaubens grundsätzlich vom Journalismus ausgeschlossen wurden. Außerdem war etwa die Mitgliedschaft in der Reichspressekammer verpflichtend, die nur erhielt, wer sich politisch fügsam zeigte. 

Der Widerstand gegen das Gesetz hielt sich insgesamt in Grenzen – schließlich waren linientreue Redakteure quasi unkündbar, das Gesetz bot dadurch ein gewisses Maß an Sicherheit. Dennoch verloren rund 1.300 Journalist*innen – vor allem jüdische und “marxistische” – mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Jänner 1934 ihre Arbeit, viele Zeitungen mussten eingestellt werden.

Es war nicht der erste Schritt der Nazis zur Aushebelung der Pressefreiheit: Bereits nach dem Reichstagsbrand im Februar 1933 wurde die sozialdemokratische und links orientierte Parteipresse von SPD und KPD verboten. Mit dem Schriftleitergesetz wurde die bürgerliche Presse auf Linie gebracht.


Weitere Infos: bpd.de

Text: Moritz Ettlinger
Titelbild: Aaron Burden auf Unsplash / UZ

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