Ewige NEOS-Leier: Lohnnebenkosten senken
NEOS fordert erneut, die Lohnnebenkosten zu senken. Doch was hat es damit eigentlich auf sich? Josef Stingl erklärt, warum Lohnnebenkosten ein Teil unserer sozialen Sicherheit sind – und es sich dabei nicht um Geschenke der Unternehmen handelt.
Diesmal verlangte NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger in einer Aussendung die Reduzierung der Lohnnebenkosten um 6,55 Prozentpunkte. Das bringe laut der pinken Frontfrau Spielraum für höhere Nettolöhne oder ein 15. Monatseinkommen.
Was sind die sogenannten Lohnnebenkosten eigentlich? Neben unserem am Lohnzettel vermerkten Bruttolohn und den Abzügen für Sozialversicherung und Lohnsteuer gibt es mit den sogenannten Dienstgeber:innen-Beiträgen auch auf dem Lohnzettel nicht angeführte Sozialzahlungen. Sie setzen sich den Beiträgen zur
- Pensionsversicherung (12,55)
- Krankenversicherung (3,75%)
- Arbeitslosenversicherung (3,00%)
- Unfallversicherung (1,20%)
- zum Familien-Lastenausgleichsfonds (FLAF) (3,90%)
- zum Insolvenz-Finanzierungsfonds (0,10%)
- zur Wohnbauförderung (0,50%)
- zur Sicherung der “Abfertigung Neu” (1,53%)
- und zur Kommunalsteuer (3,00%)
zusammen.
Die Lohnnebenkosten sind also Teil unserer sozialen Sicherheit. Es ist allerdings eine Mär, dass es sich dabei um ein Geschenk der Unternehmen handelt. Jede:r Beschäftigte muss natürlich (unter seinem Wert) für Lohn, Gehalt und Nebenkosten arbeiten, damit der Unternehmensertrag stimmt. Ebenso eine Mär ist die NEOS-Behauptung, dass bei der Senkung der Lohnnebenkosten mehr in der Lohntüte der Beschäftigten landet. Es wird nur zusätzlich die Arbeitsleistung zugunsten eines höheren Profits entwertet.
Welche Lohnnebenkosten, also welche Sozialleistungen wollen die NEOS konkret streichen?
Ein Geheimnis, das ich gerne entlüftet sehen will. Daher habe ich entsprechende Frage – diesmal über Facebook direkt – an NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger gestellt: “Bitte spielen Sie mit offenen Karten und verraten uns, wo Sie uns die sechseinhalb Prozent unserer Sozialleistungen abzwacken wollen: Bei unserer Wohnbauförderung, bei unseren Familienleistungen, bei unserer sozialen Absicherung oder bei der Gemeindefinanzierung?”
Die Karten wurden vom Team BMR erstaunlich rasch offengelegt: “Alle „nicht-arbeiternehmer:innen bezogenen“ Lohnnebenkosten können gestrichen werden, wie die Wohnbauförderung, der Familienlastenausgleichsfonds, der Arbeitslosenversicherungsbeitrag und die Kommunalsteuer.”
Den Ausfall dieser Lohnbeiträge können laut NEOS über “Mehreinnahmen des Staates abgedeckt werden” kompensieren. Fein ausgedacht, denn jede:r weiß, dass die “pinken Raubritter” gegen jegliche Besteuerung von Profit und Vermögen sind. Das heißt nichts anderes, dass auf Sozialleistungen verzichten sollen oder unseren Lohn-Wertverlust aus der Senkung der Lohnnebenkosten mit höheren Steuer- und Kommunal-Abgabenleistungen ein zweites Mal tragen sollen.
Interessant ist auch, dass laut Antwortschreiben von NEOS bei der Senkung der Lohnnebenkosten auch der Verzicht auf die “Kammerumlage 2” verlangt wird. Auch wenn sich diese Umlage 2 auf Wirtschaftskammer-Mitglieder, die Dienstnehmer beschäftigen, bezieht, ist der Beitrag kein Lohnnebenkosten-Anteil, sondern Teil des Mitgliedsbeitrages der Wirtschaftskammer. Aber natürlich, die NEOS sind auch gerne Kammerjäger, das ist allerdings eine andere Geschichte.
Der Gesamttext der NEOS-Antwort
Gerne geben wir ihnen Antwort. Viele Lohnnebenkosten werden zweckentfremdet, um andere Budgetlöcher zu stopfen. Wir NEOS sind daher davon überzeugt, dass es eine bessere Verteilung der Abgaben, vor allem bei den nicht-arbeitnehmerbezogenen Lohnnebenkosten wie die Wohnbauförderung, den Familienlastenausgleichsfonds und die Kommunalsteuer braucht, die keine Sozialversicherungsleistung darstellen. Deswegen sollten solche Abgaben auch von der Allgemeinheit getragen werden und nicht allein durch Abgaben auf Löhne und Gehälter.
Die Kammerumlage 2 kann zum Beispiel ganz gestrichen werden. Dies sind 0,5 Mrd. Euro. Ebenso hat die Kommunalsteuer nichts in den Lohnnebenkosten zu suchen. Weitere 3,5 Mrd. Euro. Auch eine Senkung der FLAF-Beiträge von 3,9% auf 3% sowie eine Senkung des ALV- Beitrages, welcher doppelt so hoch ist wie in Deutschland (2,6% zu 6%), sind möglich und all dies ohne Verluste für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Kürzungen können zum einen im System eingespart werden oder zum anderen durch die Mehreinnahmen des Staates abgedeckt werden.
LG, Team BRM.
Titelbild: Beate Meinl-Reisinger 2019. Foto: CC BY-NC-ND © ALDE Party / Flickr
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