Das EU-Lieferkettengesetz vor der Abstimmung im EU-Parlament
Am 1. Juni stimmt das EU-Parlament über das EU-Lieferkettengesetz ab. Die Europäische Kommission hat Anfang letzten Jahres ihren Vorschlag präsentiert, der Rat im Dezember seine Position beschlossen – leider mit einigen Lücken. Das EU-Parlament muss nachbessern und eine starke Regelung zur Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten durchsetzen.
Von Sarah Bruckner (A&W-Blog)
Was ein wirksames EU-Lieferkettengesetz ausmacht
Mit dem EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) werden künftig Unternehmen zur Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer globalen Lieferketten verpflichtet. Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Damit das EU-Lieferkettengesetz ein echter Gamechanger wird, muss es folgende Kriterien erfüllen:
- Alle Unternehmen (nicht nur die ganz großen) sollten zur Sorgfalt verpflichtet werden. Auch der Finanzsektor muss einbezogen werden.
- Die Sorgfaltspflicht muss für den eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens, Tochterunternehmen und die gesamte Wertschöpfungskette gelten.
- Gewerkschaften, Arbeitnehmer:innenvertretungen und andere Stakeholder müssen in den Sorgfaltsprozess verpflichtend einbezogen werden.
- Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden brauchen Rechte wie faire Beweislast- und Verjährungsregeln, damit sie vor Gericht eine Chance haben.
- Unternehmen müssen auch beim Klimaschutz zur Sorgfalt verpflichtet werden.
- Sozialaudits und ähnliche Prüfungen von Unternehmen haben sich als ineffektiv herausgestellt. Es braucht daher strenge verbindliche Regeln für Auditor:innen und Zertifizierer:innen.
Was bisher geschah
Die Europäische Kommission hat Anfang 2022, nach einigen Verzögerungen durch das sogenannte Regulatory Scrutiny Board, den lange erwarteten Vorschlag für das EU-Lieferkettengesetz vorgelegt. Die oben genannten Kriterien erfüllt der Vorschlag nur ansatzweise, er hat zahlreiche Lücken. Der Rat hat Ende letzten Jahres seine Position festgelegt. Österreich hat, vertreten durch Bundesminister Martin Kocher, nicht zugestimmt. Das war enttäuschend, zumal vorab ein konstruktiver Konsultationsprozess mit NGOs und Sozialpartnern stattgefunden hatte. Die Position des Rates war wichtig für das Vorankommen der Verhandlungen. Sie weist jedoch Lücken auf und fällt sogar noch hinter den Vorschlag der Europäischen Kommission zurück. Im EU-Parlament waren insgesamt neun Ausschüsse mit dem EU-Lieferkettengesetz befasst. Der federführende Rechtsausschuss (JURI) hat am 25. April 2023 mit breiter Mehrheit seinen Bericht angenommen und damit die Basis für die bevorstehende Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments gelegt.
Verhandlungspositionen von EU-Kommission und Rat
EU-Kommission | Rat | |
Für wen soll das EU-Lieferkettengesetz gelten? | Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Mio. Jahresumsatz | Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Mio. Jahresumsatz |
Ab wann? | 2 Jahre nach Inkrafttreten | 4 Jahre nach Inkrafttreten |
In Risikosektoren: Unternehmen ab 250 Beschäftigten und 40 Mio. Jahresumsatz |
In Risikosektoren: Unternehmen ab 250 Beschäftigten und 40 Mio. Jahresumsatz |
|
Ab wann? | 4 Jahre nach Inkrafttreten | 5 Jahre nach Inkrafttreten |
Finanzsektor erfasst? | Ja | Nein (nur „Opt-in“) |
Was müssen Unternehmen kontrollieren? | Eigene Tätigkeiten, Tochterunternehmen, „etablierte Geschäftsbeziehungen“ (vorgelagerte und nachgelagerte Wertschöpfungskette) |
Eigene Tätigkeiten, Tochterunternehmen, „Aktivitätskette“ (nachgelagerte Wertschöpfungskette nur eingeschränkt) |
Müssen Stakeholder einbezogen werden? | Nicht zwingend | Nicht zwingend |
Zivilrechtliche Haftung des Unternehmens? | Ja, aber Rechte der Betroffenen nicht geregelt | Ja, aber Rechte der Betroffenen nicht geregelt |
Klimaschutz | Nicht Gegenstand der Sorgfaltspflicht | Nicht Gegenstand der Sorgfaltspflicht |
Rolle von Zertifizierern/Auditoren | Überprüfung von Vertragsklauseln, ohne strenge Regeln | Überprüfung von Vertragsklauseln, ohne strenge Regeln |
Die oben stehende Tabelle gibt einen Überblick über einige wichtige Verhandlungspunkte und die diesbezüglichen Regelungsansätze im Kommissionsvorschlag sowie in der Position des Rates. In allen Punkten gibt es Nachbesserungsbedarf. Wie wird sich das EU-Parlament positionieren?
Die bevorstehende Abstimmung im EU-Parlament
Der Bericht des Rechtsausschusses (JURI) zeigt, wohin die Reise gehen könnte: Der JURI fordert, dass das EU-Lieferkettengesetz für Unternehmen ab 250 Beschäftigen und 40 Millionen Euro Jahresumsatz gilt. Unternehmen sollen nicht nur Zulieferer:innen, sondern auch Verkauf, Vertrieb und Transport (nachgelagerte Wertschöpfungskette) kontrollieren. Unternehmen sollen Stakeholder verpflichtend einbeziehen und gegebenenfalls Wiedergutmachung für Betroffene leisten, zusätzlich zur Möglichkeit, Schadenersatz gerichtlich einzuklagen. Der Vorschlag der Kommission beinhaltet bereits behördliche Kontrollen der Unternehmen und Sanktionen; der JURI schärft hier nach und fordert Strafen in Höhe von fünf Prozent des Nettoumsatzes des Unternehmens. Weiters fordert der JURI Übergangspläne der Unternehmen zur Erreichung des 1,5-Grad-Klimaziels, wobei die Vorstandsvergütung daran geknüpft werden soll. All diese Ansätze deuten darauf hin, dass das EU-Parlament – wie so oft, wenn es um die Rechte von Arbeitnehmer:innen, Umweltschutz und Klimaschutz geht – ambitioniertere Regelungen anstreben wird als Kommission und Rat. Der finale Inhalt des EU-Lieferkettengesetzes wird im Trilog zwischen den drei Institutionen, der nach der Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments beginnen wird, ausverhandelt. Die Position des EU-Parlaments ist jedoch keineswegs bereits „in trockenen Tüchern“. In vielen Punkten gab es im bisherigen Legislativprozess kontroversielle Debatten wie z. B. in der Frage der Rechte von Betroffenen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass juristische Stolpersteine wie Beweislastregeln oftmals dazu führen, dass betroffene Menschen ihr Recht nicht durchsetzen können. Ob das EU-Parlament hier nachschärfen wird, ist eine von vielen Fragen, die am 1. Juni beantwortet werden.
Jetzt gemeinsam den Druck erhöhen
Angesichts der bevorstehenden Abstimmung im EU-Parlament am 1. Juni befindet sich der Legislativprozess nun in einer entscheidenden Phase. Über 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung begrüßen das Lieferkettengesetz. ÖGB und AK unterstützen gemeinsam mit über 100 NGOs die europaweite Kampagne „Gerechtigkeit geht alle an“ (Justice Is Everybody’s Business) für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz. Auf der Website gibt es die Möglichkeit, eine Petition zu unterstützen, bei einer Mail-Aktion mitzumachen, um die Abgeordneten des EU-Parlaments aufzurufen, am 1. Juni für ein starkes EU-Lieferkettengesetz abzustimmen, und noch viele weitere Aktionen. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, gemeinsam den Druck zu erhöhen! Hier geht’s zur Website der Kampagne.
Dieser Beitrag wurde am 23.05.2023 auf dem Blog Arbeit & Wirtschaft unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0 veröffentlicht. Diese Lizenz ermöglicht den NutzerInnen eine freie Bearbeitung, Weiterverwendung, Vervielfältigung und Verbreitung der textlichen Inhalte unter Namensnennung der Urheberin/des Urhebers sowie unter gleichen Bedingungen.
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