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Das lange Warten: Wo der transparente Staat im Stau steht

Mehr Transparenz war das große Regierungsversprechen, als sich ÖVP und Grüne am 1. Jänner 2020 mit ihrer neuen Koalition vor die Medien stellten. Bis Sommer 2020 sollte das ganze Paket beschlossen sein. Doch fast zwei Jahre später wurde dem Parlament immer noch keine Regierungsvorlage vorgelegt.

Ein Gastbeitrag von Erwin Ernst Steinhammer

Wozu eigentlich Informationsfreiheit?

Wer erhielt den österreichischen Anteil der EU Agrarförderung (GAP)? Wohin gingen österreichische Exporte von Kriegsmaterialien? Was waren die Vertragsdetails zur Rettung der Austrian Airlines AG, nach dem ersten Lockdown? All das sind Fragen, auf die man in Österreich keine Antwort bekommt.

Eine repräsentative Demokratie lebt davon, dass ihre Bürger*innen alle paar Jahre eine Entscheidung bei der Wahl treffen. Die Qualität dieser Entscheidungen hängt von einigen Faktoren ab. Welche Weltanschauung vertrete ich? Welche Partei beschäftigt sich mit meinen Interessen? Aber auch, was hat die Partei in der Vergangenheit gemacht? Oder was müsste in den nächsten Jahren erledigt werden? Und gerade für diese letzten beiden Fragen ist es notwendig zu wissen, was unser Staat im Moment macht und mit welchen Problemen er zu kämpfen hat.

Zum Beispiel könnten wir bei der Ausschüttung der EU-Agrarförderung sehen, inwiefern Nachhaltigkeit eine Rolle spielt, ob alle Regionen einen fairen Anteil erhalten und inwiefern Klein- oder Großbauern bevorzugt werden. Bei der Ausfuhr von Kriegsmaterialen würden wir wiederum sehen wo die Empfängerstaaten liegen, wie groß die Exporte wirklich sind und ob wir dort weiterhin exportieren wollen, oder ob wir die Exportregeln verändern sollten. Und beim Beispiel der Rettung der Austrian Airlines wüssten wir endlich, wie ein nachhaltiger Klimaschutz tatsächlich sichergestellt ist und können abwägen, ob diese Rettung wirklich einen gesellschaftlichen Mehrwert hatte.

Dabei müssen Informationen aber nicht erst auf der höchsten staatlichen Ebene ansetzen. Auch im kleinen, unmittelbaren Umfeld spielt Transparenz eine Rolle. Weshalb wurde die Parkbank bei meiner Bushaltestelle entfernt? Warum wurde der Kindergarten mit jenem aus dem Nachbardorf zusammengelegt? Weshalb wurde das neue Glasfaserkabel nur bis zum ersten Haus in der Straße verlegt? Oder weshalb wäre die Bestromung der lokalen Eisenbahn zu teuer?

Wo stehen wir in Österreich?

Ein Informationsmangel, den auch die Regierung erkannt hat, weshalb sie Transparenz zum zentralen Thema ihres Regierungsprogramms (S. 17f) gemacht und Informationsfreiheit ins Zentrum dieser Initiative gesetzt hat. Denn in Österreich gibt es nach wie vor das Amtsgeheimnis (oder Amtsverschwiegenheit wie es im Rechtsjargon heißt). Das Vorhaben liest sich dabei besonders gut:

  • Abschaffung des Amtsgeheimnisses bzw. der Amtsverschwiegenheit“
  • „Neu: Einklagbares Recht auf Informationsfreiheit“
  • „Pflicht zur aktiven Informationsveröffentlichung (im Verfassungsrang)“
  • „Recht auf Zugang zu Informationen (unabhängig von der Form der Speicherung)“
  • „Einschließlich Zugang zu (bereits angelegten) Dokumenten“
  • „Gebührenfrei“

Obwohl ursprünglich für Sommer 2020 angekündigt, verzögerte sich der Begutachtungsentwurf bis 22. Februar 2021. Begutachtungsentwurf bedeutet hierbei, dass das für die Ausarbeitung des Entwurfs zuständige Ministerium noch einmal alle betroffenen Vereine, Unternehmen, Behörden, Bundesländer, aber auch Privatpersonen dazu eingeladen hat, ihre Meinungen, Anregungen und Kritik zum Entwurf einzubringen. Dies war auch das erste Mal, dass dieser Entwurf öffentlich einsehbar war.

Insgesamt nutzten auch 189 Personen und Organisationen diese Möglichkeit zur Kritik. Die Einschätzungen waren dabei vielfältig. So beschwerte sich etwa die Kärntner Landesregierung über den „[…] beachtlichen organisatorischen und operativen Mehraufwand und damit naturgemäß auch (derzeit nicht konkret bezifferbare) finanzielle Auswirkungen[…]“, während ihnen der Chaos Computer Club Wien entgegen hält, dass sie „ein Informationsfreiheitsgesetz als treibende Kraft für die Verwaltungseffizienz [verstehen], indem für eine bessere Sortierung der Dokumente und Digitalisierung der Verträge gesorgt wird“ und untermauern diese Behauptung gleich auch noch mit einer internationalen Studie von Krishna Chaitanya Vadlamannati und Arusha Cooray

Andererseits freuen sich die Bundesländer, dass es keine Transparenzbehörde im Entwurf gibt, denn über ihre gemeinsame Stellungnahme teilen sie mit: „Zusätzliche bürokratischen Strukturen (wie z. B. „Informationsbeauftragte“) lehnen die Länder ab“. Dem hält das Forum Informationsfreiheit entgegen, dass Informationsfreiheitsbeauftragte „international als gute Praxis“ gelten und Behörden bei der „Beantwortung von Informationsanfragen“ und der „Umsetzung der Veröffentlichungspflicht“ unterstützen könnten.

Aber auch die Wirtschaft meldete sich zu Wort. So sorgt sich etwa die Wirtschaftskammer darum, dass auch Unternehmen mit einem Staatsanteil ab 25% wirtschaftliche und amtliche Informationen herausgeben müssten. Einzelne Unternehmen wie etwa die T-Mobile Austria GmbH sehen die Initiative zu mehr Transparenz dagegen wesentlich hoffnungsvoller und halten in ihrer Stellungnahme fest: „Als Telekommunikationsunternehmen interagieren wir täglich mit zahlreichen Behörden und sind von Behördenhandlungen betroffen. Unsere Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass es selbst als Verfahrenspartei, der eigentlich ein umfassendes Recht auf Akteneinsicht zusteht, schwierig ist, die gewünschten Informationen eines Verfahrens zu erhalten. Daher begrüßen wir die Einführung einer gesetzlichen Auskunftspflicht für Behörden grundsätzlich und erachten das IFG als wichtigen Schritt in Richtung einer modernen und transparenten Verwaltungspraxis.“

In Folge dieser widersprüchlichen Kritik, im Konflikt zwischen den Ländern und Behörden, die große Bedenken äußern sowie den Vereinen, Expert*innen und Unternehmen, denen dieses Gesetz gar nicht weit genug geht, wird nun seit Frühling verhandelt. Die Begutachtung endete dabei am 20. April 2021 und das letzte Update zu den Verhandlungen wurde Ende Juli präsentiert. Auch auf meine Anfrage vom 5. Dezember 2021 gab es weder von der zuständigen Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) noch von ihrer grünen Verhandlungspartnerin Alma Zadić eine Antwort.

Was müsste passieren?

Der nächste Schritt wäre, die Verhandlungen, vor allem mit den Bundesländern, abzuschließen und eine finale Regierungsvorlage ins Parlament einzubringen. Das Forum Informationsfreiheit fordert in einem Offenen Brief mit zahlreichen anderen Organisationen, dass dieser Verhandlungsprozess für ein Transparenzgesetz auch transparent gelebt wird. Doch das große Versprechen für mehr Transparenz lässt weiter auf sich warten. Dabei wäre gerade diese Zeit, in der zahlreiche Politiker*innen wegen mutmaßlicher Korruption zurücktreten mussten, der richtige Zeitpunkt, um mit einer Transparenzinitiative zu glänzen.


Erwin Ernst Steinhammer (er/ihm, they/them) aka eest9 ist ein netzpolitischer Aktivist aus Österreich. In den letzten Jahren hat er sich mit den verschiedensten Themenfeldern, in der Schnittmenge aus Technik und Gesellschaft, beschäftigt. Dabei sind seine Kernanliegen mehr politische Mitbeteiligung und Transparenz der Verwaltung. Mehr zu Erwin Ernst Steinhammer erfährst du auf seinem Blog.

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Titelbild: Andrea Piacquadio von Pexels

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