Mexiko: Oberster Gerichtshof entkriminalisiert Schwangerschaftsabbrüche
In Mexiko erklärten zehn Richter*innen des Obersten Gerichtshofes (SCJN) am 7. September 2021 einstimmig eine Gefängnisstrafe von ein bis drei Jahren für verfassungswidrig, mit der im Bundesstaat Coahuila eine Frau zu rechnen hatte, die freiwillig abtrieb. Kein*e Richter*in, so kündigten sie zudem an, dürfe künftig eine Frau für diese Entscheidung bestrafen.
Dies beschloss das Plenum in einer historischen Sitzung am 6. und 7. September, in der die Klage 148/2017 diskutiert wurde, die vor fast vier Jahren von der damaligen Generalstaatsanwaltschaft der Republik (PGR) gegen die strafrechtlichen Vorschriften zur Abtreibung im mexikanischen Bundesstaat Coahuila angestrengt worden war. Die Generalstaatsanwaltschaft vertrat die Auffassung, dass das Strafgesetz die reproduktive Freiheit der Frauen verletze. Am 7. September gab der Oberste Gerichtshof dieser Klage statt.
„Nie wieder sollten eine Frau und eine Person, die in der Lage ist, ein Kind zu gebären, strafrechtlich verfolgt werden“
„Heute wurde die Bedrohung gebannt, im Gefängnis zu landen und dafür stigmatisiert zu werden, sich aus freien Stücken für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden“, ließ Richter Luis María Aguilar verlauten, der das Urteil verfasst hatte. Dieser feierlichen Verkündung schloss sich auch der amtierende Präsident des Gerichtshofes Arturo Zaldívar an, der hinzufügte, dass dies ein historischer Tag für die Rechte der mexikanischen Frauen und „der schwangeren Personen“ sei: „Mit dieser einstimmigen Entscheidung des Verfassungsgerichtes werden nicht nur die umstrittenen Normen außer Kraft gesetzt, sondern auch ein verbindliches Kriterium für alle Richter und Richterinnen des Landes geschaffen.“
Obwohl dieses Urteil nur einen Teil des Strafgesetzbuches von Coahuila für ungültig erklärt, führte der Richter aus, dass es von nun an grundsätzlich nicht mehr möglich sein wird, sowohl gegen dieses Kriterium zu verstoßen als auch Frauen strafrechtlich für eine Abtreibung unter diesen genannten Umständen zu verfolgen. Dies sei „ein neuer Weg der Freiheit, der Klarheit, der Würde und des Respektes für alle Schwangeren, aber vor allem für die Frauen“, kommentierte er.
In der zweiten Sitzung am 7. September schlossen sich die beiden Richter*innen Ana Margarita Ríos Farjat und José Fernando Franco González Salas den Richter*innen Luis María Aguilar Morales, Yasmín Esquivel Mossa, Arturo Zaldívar, José Luis González Alcantára Carrancá, Javier Laynez Potisek, Alberto Pérez Dayán, Norma Lucía Piña Hernandez und Alfredo Gutiérrez Ortiz Mena an, die sich bereits einen Tag zuvor dafür ausgesprochen hatten, den Straftatbestand der Abtreibung in Coahuila für ungültig zu erklären.
Verfassungstext uneindeutig
Die Richterin Ana Margarita Ríos Farjat stellte klar, dass die mexikanische Verfassung weder die Abtreibung verbiete noch äußere, dass „das Leben von der Empfängnis an geschützt ist“. Darüber hinaus wies sie darauf hin, dass die Unterzeichnerstaaten der Amerikanischen Konvention sich nicht darauf geeinigt haben, wann das Leben beginnt, das Interamerikanische System jedoch anerkennt, dass das Leben geschützt wird, indem die schwangere Frau geschützt wird, weshalb sie sich dafür aussprach, die Kriminalisierung der Abtreibung in Coahuila für verfassungswidrig zu erklären.
Im Rahmen der Begründung ihres Votums verwies die Richterin auch auf die Argumentationsketten, die den Schwangerschaftsabbruch auf moralische Vorstellungen und Behauptungen reduzieren, wie dass Abtreibung aus Unwissenheit oder Bosheit von Frauen erfolge, die (weil sie eben böse oder unwissend seien) mit dem Gefängnis bestraft werden müssten. Sie kritisierte, dass sich in der Gesellschaft hartnäckig die Vorstellung halte, dass ‚gute Frauen‘ die Schwangerschaft austragen und ’schlechte und unverantwortliche Frauen‘ abtreiben, kritisierte sie.
Vor diesem Hintergrund fand sie deutliche Worte: „Niemand wird schwanger, um danach abzutreiben.“ Sie stellte damit klar, dass heimliche Abtreibungen (abortos clandestinos) eine Realität sind. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen müssten, würden dies mit oder ohne Einwilligung des Staates tun. Es gehe also darum, ihnen nicht den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verweigern und sie nicht ohne Alternativen zurückzulassen. Heute würden Frauen nicht nur stigmatisiert und vom Staat im Stich gelassen, sondern entweder strafrechtlich sanktioniert oder sogar dazu ‚verurteilt‘, die Mutterschaft als Strafe zu erleben.
Recht auf Entscheidungsfreiheit
Der Richter José Fernando Franco González Salas schloss sich ebenfalls der Mehrheit an und argumentierte, dass die Menschenrechte die Rechte von „Frauen und Schwangeren“ anerkennen, einschließlich ihres Rechtes auf Entscheidungsfreiheit, auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf Gleichheit vor dem Gesetz, auf Gesundheit und auf sexuelle Freiheit. Seiner Meinung nach steht ihnen damit ein verfassungsmäßiges Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch zu.
Nach Ansichten des Richters dürfte eine Frau nicht für den Abbruch ihrer Schwangerschaft kriminalisiert werden, wobei er herausstellte, dass es mindestens vier Fälle gibt, in denen das Recht, über die Mutterschaft zu entscheiden, explizit geschützt ist: Wenn sie innerhalb eines angemessenen Zeitraumes (12. Schwangerschaftswoche) durchgeführt wird, wenn der Fötus nicht lebensfähig ist, wenn die Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist oder wenn die Schwangerschaft nicht auf dem Willen der Frau beruht.
Allein der Richter Jorge Mario Pardo war bei dieser entscheidenden Sitzung nicht anwesend, weshalb seine Argumente nicht gehört wurden. Hingegen bestand der Richter Arturo Zaldívar darauf, dass der gesamte Abschnitt über die Abtreibung im Strafgesetzbuch von Coahuila für ungültig erklärt werden sollte. Zaldívar betonte: „Eine Handlung kann nicht gleichzeitig die Ausübung eines Menschenrechtes und ein Verbrechen sein.“ Sein Vorschlag blieb jedoch ohne Unterstützung.
Straffreier Abbruch bisher nur in vier Bundesstaaten Mexikos
Wie in den meisten mexikanischen Bundesstaaten ist auch in Coahuila die Abtreibung eine Straftat, die mit Gefängnis geahndet wird. Bislang erlauben nur vier Bundesstaaten den straffreien Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche: Mexiko-Stadt (mit einer Reform seines Strafgesetzbuchs im Jahr 2007), Oaxaca, (das seine Gesetzgebung 2019 änderte) und zuletzt Hidalgo und Veracruz im laufenden Jahr.
Das Strafgesetzbuch von Coahuila enthält einen Paragraphen, der sich mit dem Straftatbestand der Abtreibung befasst. In Artikel 195 heißt es: „Wer zu egal welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft den Tod des Produkts aus der Empfängnis herbeiführt, begeht eine Abtreibung.“ Der folgende Artikel 196 hält fest, dass eine Frau, die freiwillig eine Abtreibung vornimmt oder die Person, die ihr dabei hilft – als „einvernehmliche“ oder „selbst herbeigeführte Abtreibung“ bezeichnet – , mit einem Freiheitsentzug von einem bis zu drei Jahren bestraft wird.
Mit sieben Ja- und drei Nein-Stimmen bleibt Artikel 195 weiterhin in Kraft, während Artikel 196 für verfassungswidrig erklärt wird. In Coahuila werden die Strafen härter, wenn die Abtreibung nicht einvernehmlich erfolgt oder wenn sie erzwungen wird. In diesem Fall werden zwischen drei und acht Jahren Haft und eine Geldstrafe verhängt. Wenn der Eingriff unter Einsatz von Gewalt erfolgt, kann die Strafe auf bis zu 13 Jahren Haft angehoben werden. Darüber hinaus ist eine Abtreibung nicht strafbar, wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer Vergewaltigung war, wenn sie durchgeführt wird, um die Gesundheit der Frau zu retten, wenn der Fötus genetische Veränderungen aufweist und wenn die Frau daran schuld ist.
Vor dem Hintergrund eben dieser Regelungen betonte der Richter Zaldívar, dass es inkongruent sei, einen Artikel für verfassungswidrig zu erklären, ohne den gesamten Paragraphen über Abtreibung für ungültig zu erklären. Sein Vorschlag fand jedoch nicht die erhoffte Unterstützung des Plenums, denn seine Kolleg*innen, wie z.B. Richterin Rios Farjat, bestanden darauf, dass der Straftatbestand der erzwungenen Abtreibung weiter bestehen bleiben solle, da eine erzwungene Abtreibung nicht mit einer erwünschten Abtreibung gleichgesetzt werden könne.
„Keine Frau sehnt sich nach einer Abtreibung“
Bei ihren Plädoyers waren sich die Richter*innen einig, dass eine solche Gesetzgebung die Frauen bestrafe. Richter Zaldívar argumentierte, dass der Straftatbestand vor allem die ärmsten, am meisten ausgegrenzten, vergessenen und diskriminierten Mädchen und Frauen Mexikos betreffe: „Es handelt sich um einen Tatbestand, der in Wirklichkeit die Armut bestraft.“ Die Richterin Piña Hernandez ging noch einen Schritt weiter: „Diese Art von Regelungen bestraft letztlich das sexuelle Verhalten der Frau.“ Um ihren Standpunkt zu veranschaulichen, erklärte sie, dass eine Abtreibung nicht bestraft wird, die Frau dann also entscheiden darf, sobald die Schwangerschaft das Ergebnis einer Vergewaltigung ist. In diesen Fällen sind die Frauen Opfer; sie werden jedoch bestraft, wenn sie aus freier Entscheidung die Schwangerschaft nicht fortsetzen wollen.
In derselben Debatte betonte eine andere Richterin, dass niemand schwanger werde, um dann abzutreiben. Esquivel Mossa erklärte, dass „keine Frau sich nach einer Abtreibung sehnt“, und dass es verschiedene physische, wirtschaftliche, soziale und familiäre Umstände gibt, die jemanden zu dieser schwierigen Entscheidung zwingen.
Abschließend erklärten die Richter Luis María Aguilar und Arturo Zaldívar, dass dieser Tag ein historischer Tag sei, da von diesem Urteil an keine Frau mehr strafrechtlich verfolgt werden könne, die einen Schwangerschaftsabbruch unter denen in dieser Klage auf Verfassungswidrigkeit untersuchten Umständen vornehme.
Text:
Übersetzung: Miriam Blaimer (npla.de)
Dieser Beitrag erschien auf pressenza.com, Kooperationspartner von Unsere Zeitung. Originalartikel: npla.de/cimacnoticias. Lizenz: CC BY-SA 4.0
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