Maklerprovision von Mieter: Es geht auch ohne!
Vermittlungsprovisionen sollten nur jene bezahlen, die den/die Makler_in zuerst beauftragt haben. Das sind meistens die Vermieter_innen bzw. Verkäufer_innen. Obwohl diese Forderung der Arbeiterkammer für den Bereich der Mietwohnungen ins aktuelle Regierungsprogramm übernommen wurde, wurde sie noch immer nicht umgesetzt.
„Der Ruin der Makler_innen! Arbeitsplätze sind in Gefahr! Die Mieten werden steigen!“ So lauten die Horrorszenarien, die die Immobilienwirtschaft an die Wand malt. Keine Angst! Sie sind unbegründet. Das zeigt unter anderem ein Blick in sieben andere europäische Länder, in denen Wohnungssuchende schon seit Langem keine Maklerprovision mehr zahlen müssen.
Von Susanne Peinbauer, Referentin für Wohnrecht in der Abteilung Kommunalpolitik der AK-Wien
Makler_innen können auch von Abgeber_innenprovisionen gut leben
Österreich: „Sag niemals nie!“
- Kann ein Makler bzw. eine Maklerin überleben, die sich die Provision nur von Wohnungsabgeber_innen holen?
„Sag niemals nie: Was für James Bond gilt, trifft auch auf Makler_innen zu. Ich höre die vielen kritischen Stimmen noch genau, die bei den Diskussionen über alternative Zahlungsmodelle für Makler_innen die Variante, bei der nur die/der Abgeber_in zahlt, für theoretisch sinnvoll hielten. Aber umsetzen – das geht doch nie … Stimmt nicht. Mehrere Büros haben bewiesen, dass dieser Weg der Innenprovision machbar ist. Freiwillig, ohne Gesetz. Es braucht Beharrlichkeit, gute Argumente und Glaubwürdigkeit. Als Franchiser ist etwa RE/MAX stark von der Idee überzeugt und versucht seine Mitglieder in diese Richtung zu bewegen. Richard Fetscher, Broker Owner von sechs RE/MAX-Büros, ist ehrlich und weiß, dass es in der Praxis schwierig ist, sechs Prozent Provision zu erhalten. Er überzeugt die Abgeber_innen, die Provision zu zahlen. So kommt er im Schnitt auf fünf Prozent Provision, was laut Fetscher meist mehr ist, als wenn er von beiden Seiten (oder in gängiger Praxis nur von den Abnehmer_innen) bezahlt wird. Mutige Entscheidungen werden immer belohnt, heißt es.“
Diese Zeilen stammen aus einem Buch von Mag. Heimo Rollett, dem Chefredakteur des Magazins „Immobilienwirtschaft“, einer Beilage der Tageszeitung „Der Standard“ mit einer Auflage von rund 85.000 Stück.
RE/MAX hat in Österreich 110 Büros mit 560 Immobilienmakler_innen. RE/MAX international hat weltweit ein Netzwerk von 100.000 Immobilienmakler_innen in über 7.400 Büros in mehr als 100 Ländern. Mit der höchsten Anzahl an Transaktionen (Verkäufen und Vermietungen) ist RE/MAX der umsatzstärkste Immobilienmakler weltweit.
- Wohnungssuchende schultern den Großteil der Zahllast
In Österreich ist die Vermittlungsprovision innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen für Käufer_innen und Mieter_innen eigentlich frei verhandelbar. Die Position der Wohnungssuchenden am Markt ist aber viel zu schwach, um mit dem/der Makler_in eine niedrigere Provision zu verhandeln. Im Gegenteil, der/die Makler_in vereinbart sogar meistens mit den Wohnungssuchenden die maximal zulässige Provision. In Wien sind das z. B. bei einer vergleichsweise günstigen Eigentumswohnung oft mehr als 10.000 Euro brutto. Denn das Angebot an durchschnittlich leistbaren Wohnungen am Markt ist bis auf das Hochpreissegment immer gering und die Nachfrage sehr groß.
Bei Mieter_innen sind das am freien Markt für eine länger als drei Jahre befristete oder eine unbefristete Wohnung ca. 1.600 Euro brutto.
Die einkommensschwächsten unter ihnen werden durch die hohen Zahlungen (wie Provision, Kaution, erste Monatsmiete, …) am Beginn des Mietverhältnisses vom privaten Wohnungsmarkt sogar ausgeschlossen.
Deutschland: Im Großen und Ganzen stabil
In Deutschland müssen seit dem Jahr 2015 private MieterInnen dann keine Provision mehr zahlen, wenn der/die Vermieter_in eine/n Makler_in beauftragt, um für sie eine/n Mieter_in zu suchen. Das ist meistens so. Umgekehrt muss die Mieter_in nur dann Makler_innenprovision bezahlen, wenn ausnahmsweise sie es war, die der Makler_in den Auftrag gegeben hat, für sie eine Wohnung zu suchen. Das ist sehr selten der Fall.
„Trotzdem hat sich die Branche der Immobilienvermittler im Großen und Ganzen stabil entwickelt“, so Voigtländer. Von einem „Ruin der Makler“ – so der Titel der Ausgabe 11/2020 der österreichischen Monatszeitschrift „Immobilienmagazin“ – kann also in Deutschland keine Rede sein.
Sechs andere europäische Länder zeigen es vor
Wer die oder den Makler_in beauftragt, bezahlt die Provision. Meist ist dies die Wohnungsabgeber_in. Dieses Prinzip gilt neben Deutschland schon jetzt in folgenden Ländern: Frankreich, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich, Irland, Niederlande.
In allen diesen Ländern gibt es nach wie vor Makler_innen. Die dortige Immobilienmakler_innenbranche wurde also nach Einführung dieses Prinzips keinesfalls ruiniert.
Für den Markt ist es sogar besser, dass die Abgeber_innen die Provision bezahlen. Denn Sie haben aufgrund ihrer Marktmacht eine viel stärkere Verhandlungsposition. Das fördert den Wettbewerb unter den Makler_innen. Davon profitieren am Ende auch die Verbraucher_innen.
Arbeitsplätze in der Immobilienvermittlung wird es immer geben
Es wird immer Wohnungen geben, bei denen ein Mieter_innen- oder Eigentümer_innenwechsel zu organisieren ist. Und es wird immer Firmen und Menschen geben, die dabei Unterstützung brauchen, weil ihnen die Zeit oder das nötige Know-how dazu fehlt.
Deshalb wird es auch immer einen Markt für Vermittlungsarbeit geben, der Arbeitsplätze schafft: in wettbewerbsfähigen Makler_innenbüros, die von den Vermieter_innen oder Verkäufer_innen Provisionen verlangen und nicht von den Wohnungssuchenden. Oder in der Vermarktungsabteilung von Bauträger_innen bzw. in der Hausverwaltung des/der Eigentümer_in, welche/r die Vermietungen abwickelt.
Gute, seriöse Immobilienvermittler_innen, die ihre Fachkenntnisse als Sachverständige in Grundstücksangelegenheiten einsetzen, verdienen unsere volle Wertschätzung.
Die derzeit in Österreich geltenden gesetzlichen Provisionsregelungen und das Marktungleichgewicht im Bereich der leistbaren Wohnungen machen es Makler_innen aber zu leicht. Sie lassen sich – oft ohne dafür etwas zu verlangen – von der Abgeber_innenseite beauftragen und nehmen Provision meist nur von den schwächsten Teilnehmer_innen an einem unfairen Kampf um ein knappes Gut: den Wohnungssuchenden. Diese Regelungen verhindern es auch, dass ein ausreichender Wettbewerb zwischen den Makler_innen stattfindet.
Den Vertreter_innen der Wohnungssuchenden geht es vor allem darum, faire Rahmenbedingungen für Mieter_innen und Käufer_innen zu schaffen.
Nur deswegen werden die Mieten nicht steigen
Oft kommt von den Vertreter_innen der Makler_innen auch folgendes Argument: Wenn sich die Makler_innen ihre Provisionen von den Mieter_innen nicht mehr holen könnten, dann würden die Wohnungsabgeber_innen dazu übergehen, die Kosten für die Vermittlungsarbeit in die Mieten einzukalkulieren und diese zu erhöhen.
Erstens deckt dieses Argument auf, dass sich Wohnungsabgeber_innen offenbar von den Wohnungssuchenden die Kosten für ihre Mieter_innen- und Käufer_innensuche über die von diesen übernommenen Vermittlungsprovisionen bezahlen lassen. Dies bestätigt erneut, dass Makler_innen ihre Geschäftsbeziehungen zu den Wohnungsabgeber_innen ernster nehmen als die zu den Wohnungssuchenden.
Zweitens können in Österreich Mieterhöhungen aus dem Wegfall der Provisionspflicht für Mieter_innen jedenfalls dort nicht passieren, wo gesetzliche Mietzinsobergrenzen gelten. Denn diese dürfen von den Vermieter_innen nicht überschritten werden. Somit können Vermietende die Vermittlungsprovisionen auch nicht in die Mieten einkalkulieren.
Dort, wo gesetzliche Mietzinsobergrenzen nicht gelten, könnten Vermieter_innen das zwar theoretisch tun, aber am freien privaten Markt liegen die Mieten derzeit laut Mikrozensus der Statistik Austria in Wien bei 13,10 €/m² (brutto = inklusive Betriebskosten und USt).
Die Kosten für eine 60-m²-Wohnung belaufen sich in diesem Segment in Wien also auf ca. 786 Euro brutto.
Das ist schon jetzt sehr hoch und legt die Vermutung nahe, dass die Vermieter_innen die Kosten für die Mieter_innensuche entweder sowieso schon in die Mieten einkalkuliert haben. Oder sie können dies deshalb nicht mehr tun, weil sie spätestens dann keine Mieter_innen mehr finden werden, die sich diese Mieten überhaupt leisten können.
Ich kann also – wie James Bond und Heimo Rollett – nur dringend dazu raten:
Österreich: „Sag niemals nie!“
Denn Makler_innen können auch gut nur von Abgeber_innenprovisionen leben, Arbeitsplätze in der Immobilienvermittlung und -vermarktung wird es immer geben.
Dort, wo es Mietzinsobergrenzen gibt, ist es unmöglich und am freien Markt höchst unwahrscheinlich, dass die Abschaffung der Provisionspflicht der Wohnungssuchenden die Mieten verteuert.
Dieser Beitrag wurde am 09.08.2021 auf dem Blog Arbeit & Wirtschaft unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0 veröffentlicht. Diese Lizenz ermöglicht den Nutzer_innen eine freie Bearbeitung, Weiterverwendung, Vervielfältigung und Verbreitung der textlichen Inhalte unter Namensnennung der Urheberin/des Urhebers sowie unter gleichen Bedingungen.
Titelbild: SevenStorm JUHASZIMRUS von Pexels
Unglaublich wie schlecht ein Artikel recherchiert sein kann!
Abgesehen, dass die meisten Inhalte einfach nicht stimmen (auch die unterschiedlichen rechtlichen Bedingungen in anderen Ländern wurden vollkommen außer Acht gelassen), hat der „Journalist“ das Thema der Haftungsübernahme durch den Makler leider komplett „vergessen“ bzw. sich noch nicht einmal mit dem tatsächlichen Berufsbild und den Anforderungen des Maklerberufs auch nur im Ansatz auseinandergesetzt.
Und gerade diese Haftungen, die ein Makler auch für einen Käufer und Mieter übernimmt, sind wohl unverhältnismäßig mehr wert, als das Maklerhonorar kostet.
Um das zu wissen, muss man sich aber mit der Thematik ein wenig mehr auseinandersetzen, als oberflächlich ein paar Phrasen übernehmen, die gut klingen.
Sehr schwach!
Sie sollten ihre Kommentare nicht direkt im Maklerbüro (remax-living.at) schreiben. Das macht kein gutes Bild ;-)