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Familienbeihilfe: „Eigenwillige“ Rechtsauffassung Österreichs führt zu Klage der EU

Die Indexierung der Familienbeihilfe ist nach Ansicht der EU Kommission eine Diskriminierung für Kinder von Arbeitnehmern aus Drittländern sowie von Auslandsösterreichern. Österreich droht jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren.

Von Robert Manoutschehri

Die nicht nur rechtlich umstrittene Verordnung der ÖVP-FPÖ-Regierung zur Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder (unterschiedliche Höhe je nach Lebenserhaltungskosten im jeweiligen Land) ist nach EU-Recht rechtswidrig. Die EU Kommission leitet daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein, sollte nach einer letztmaligen Frist von zwei Monaten keine Änderung bekannt gegeben werden.

Sozial? Zutiefst unfair

„Unser Binnenmarkt basiert auf Fairness und Gleichbehandlung. In der EU gibt es keine Arbeitnehmer zweiter Klasse und es gibt auch keine Kinder zweiter Klasse“, sieht Sozialkommissarin Marianne Thyssen diese Indexierung als „zutiefst unfair“ an. Vor allem für Bürger osteuropäischer EU-Staaten, die in Österreich arbeiten und Beihilfen für ihre im Heimatland lebenden Kinder beziehen, würde dies zu erheblichen Kürzungen führen. Aber auch Auslandsösterreicher würden davon betroffen sein.

Gleichbehandlung von Arbeitnehmern ist kein „good will“

Die EU-Kommission habe immer klargemacht, dass es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Ort geben müsse. Die Analyse der EU-Kommission habe nun erneut bestätigt, dass die österreichische Gesetzgebung eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit beinhaltet, welche nicht im Einklang mit EU-Recht stehe. Jede Kürzung der Familienleistungen, nur weil die Kinder im Ausland wohnen, verstößt gegen die EU-Vorschriften zur sozialen Sicherheit sowie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, hinsichtlich sozialer und steuerlicher Vorteile (Verordnung (EU) Nr. 492 / 2011).

Strafzahlungen in Millionenhöhe, wer steht dafür gerade?

Gegen Österreich sind damit bereits knapp 70 Vertragsverletzungsverfahren anhängig, welche die ordnungsgemäße Umsetzung von EU-Gesetzgebung einfordern. Unsere aktuelle Regierung scheint also – wie sich auch bei etlichen weiteren Gesetzesvorschlägen zeigte – eine sehr eigenwillige Rechtsauffassung zu haben, die sich des Öfteren mit den gültigen und bestehenden Gesetzen zu spießen scheint. Wie hoch die bereits zu zahlenden und noch auf uns zukommenden Strafzahlungen in zigfacher Millionenhöhe an die EU ausfallen, wäre wohl ebenso aufklärungsbedürftig, wie die Frage, warum der Steuerzahler und nicht die jeweiligen Verursacher dafür belangt werden …

 

Aussendung der European Commission dazu

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