Lobau-Tunnel und S1-Autobahn: Causa und Protest gehen weiter
Eine „ewige Baustelle“ – Die Umfahrung von Wien, welche vielmehr eine Durchfahrung darstellt, also eigentlich eine völlig unzeitgemäße innerstädtische Autobahn durch dichtbesiedeltes Wohngebiet, geht seit Jahren durch die Instanzen. Das jüngste Urteil schickt die Causa zurück an den Verwaltungsgerichtshof.
Von R. Manoutschehri
Wie die Umweltorganisation „Virus“ mitteilt, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Behandlung der Beschwerde gegen das UVP-Erkenntnis des Bundesverwaltungsgericht zur umstrittenen S1-Lobauautobahn (Teil des Projektes ist der „Lobautunnel“) abgelehnt – es stehe nun die Revision an den Verwaltungsgerichtshof auf dem Plan.
Bedauerlich sei dennoch, dass der VfGH damit den schon bei der dritten Flughafenpiste in Wien Schwechat klar zum Ausdruck gebrachten politischen Kurs fort setze, kommentieren dies Umweltschützer.
Virus-Sprecher Wolfgang Rehm erinnert daran, dass derartigen Beschwerden und Revisionen zwar keine automatische aufschiebende Wirkung zustehe, diese lediglich beantragt werden können. Dies in Anspielung darauf, dass verschiedene „Bauvorbereitungen“ bereits liefen, obwohl das Genehmigungsverfahren noch nicht ausjudifiziert ist.
„Es ist jedoch bei der S1 weder möglich, noch zielführend, einen derartigen Antrag zu stellen, da das Projekt noch nicht über alle erforderlichen Genehmigungen verfügt und es daher nichts aufzuschieben gibt,“ fügt Rehm hinzu. Von den voraussichtlich sieben so genannten Materienverfahren (Wasserrecht, Naturschutz), die noch durchzuführen seien, wären gerade erst drei überhaupt eingeleitet worden.
Schnellere Prüf- und Genehmigungs-Verfahren für Großbauprojekte wären so jedenfalls nicht in Sichtweite, woran auch das jüngst beschlossene und unter heftiger Kritik stehende Standortentwicklungsgesetz nichts ändern werde, solange die Projektbetreiber mit unzulänglichen Einreichunterlagen hauptverantwortlich für die Verzögerungen wären.
„Hier soll offenbar ein breiter Angriff auf die Umwelt unter dem Diktat der Wirtschaft vorangetrieben werden“, versuchte Virus anlässlich des NR-Beschlusses noch vor einem „Gesetzes-Pallawatsch“ zu warnen.
Das per 12. Dezember beschlossene Standortentwicklungs-Gesetz löste breite Kritik unter Experten und NGOs aus, da es sich – gemeinsam mit weiteren Gesetzesentwürfen – entgegen der zumindest postulierten Absicht, Verfahren zur Genehmigung von Bauprojekten zu beschleunigen, eher als Instrument zum Durchwinken ausgesuchter Projekte eignen dürfte – hier zum Nachlesen in der UZ.